Blue Merle.. / Qualzucht

.. und schon wieder ist der Collie im Farbschlag bluemerle krank und jetzt sogar auch noch eine Qualzucht?

Schon im Januar 2021 wurde durch die Sendung "Martin Rütter - Die Welpen kommen" das Thema bluemerle ein Collie Langhaar negativ thematisiert.
Seit der Änderung des TSchG zum 01.01.2022 wurde das Thema bluemerle nun noch einmal extremer - § 11b TierSchG verbotene Qualzucht.

Hierbei wurde gefordert, dass es ein sofortiges Ausstellungs- und auch Zuchtverbot für sogenannte "Qualzuchten" gibt. Zusätzlich sollen solche Rassen mit Qualzuchtmerkmalen ebenfalls von Turnieren ausgeschlossen werden - sie dürften somit an keiner offiziellen VDH Veranstaltung mehr teilnehmen.

Soweit so gut - aber was ist eine Qualzucht?
Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind. Betroffene Tiere werden auch als Qualzüchtungen bezeichnet. (Wikipedia)

Was man sagen muss - JA, man kann bei der Zucht von bluemerle Qualzuchten hervorrufen wenn man ohne Sinn und Verstand vermehrt aber um genau dies zu vermeiden haben die VDH Zuchtverbände klare Regelungen um dies zu vermeiden.

Somit wollen wir die Gelegenheit nutzen um hier einmal den Newsletter von Laboklin diesbezüglich zu teilen.

SONDERAUSGABE - Quelle Newsletter Laboklin

Liebe Leserinnen und Leser,

in der heutigen SONDERAUSGABE eine aktuelle Einordnung der Zucht mit dem Merkmal Merle.
Die Zucht der Fellfarbe Merle ist seit Jahrzehnten ein heiß diskutiertes Thema, dass sich nicht zuletzt im Spannungsfeld zwischen den Befürwortern der besonderen Färbung und denen, die diese Farbe auf Grund der assoziierten gesundheitlichen Risiken grundsätzlich ablehnen, aufbaut.

Als diagnostisches Labor unterstützt Laboklin von Anfang an Zuchtverbände und Veterinäre mit wissenschaftlicher Expertise zu diesem Thema, um eine gesunde Zucht zu ermöglichen. Dabei steht für Laboklin immer der wissenschaftliche, objektive Aspekt der Tiergesundheit im Vordergrund, welcher selbstverständlich den gegebenen Rechtsrahmen abbilden muss. Aspekte der individuellen Gesundheit jedes einzelnen Hundes müssen dabei genauso Beachtung finden, wie die übergreifende genetische Gesundheit ganzer Populationen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir daher noch einmal klar herausarbeiten, welche genetischen Grundlagen bei der Thematik rund um die Fellfarbe Merle ganz objektiv Beachtung finden müssen.
Die Fellfarbe Merle entsteht durch eine Insertion im SILV-Gen, die in variabler Länge unterschiedliche Ausprägungsformen aufweist, dem sogenannten M-Lokus. Die Varianten am M-Lokus vererben sich dominant, so dass die Fellzeichnung bereits für heterozygote Anlageträger ab einer bestimmten Insertionslänge phänotypisch auftritt.

WICHTIG: Für die klassische Merle-Zeichnung in der von den seriösen Rassestandards geforderten Ausprägung, die auf dem heterozygoten Genotyp M/m basiert, nach derzeitigem Wissensstand keinerlei gesundheitlich relevante Symptome bekannt.

Eine Besonderheit stellt die Merle-Zucht dennoch im Hinblick auf die Gesundheit dar, da das dominante Merkmal in homozygoter Ausprägung mit Allelen höherer Insertionslänge (z.B. Genotyp M/M siehe Tabelle) mit schweren Symptomen an Seh- und Gehörsinn verbunden sein kann. Diese umfassen Einschränkungen der Sinnesorgane, die zu Blindheit und/oder Taubheit bis hin zu schweren Missbildungen an Augen und Innenohrstrukturen bei komplettem Sinnesverlust führen können. Die gesundheitlichen Symptome sind meist mit einem erhöhten Weißanteil oder überwiegender Weißfärbung der betroffenen Hunde verbunden, weshalb diese Hunde auch oft als „Weißtiger“ bezeichnet werden. Der Begriff „double-Merle“ bezieht sich auf den homozygoten Genotyp für eine der ursächlichen Varianten (z.B. M/M oder Mh/M).

WICHTIG: Das Entstehen solcher double-Merles ist nach §11b Tierschutzgesetz verboten, so dass eine gezielte Verpaarung mit Kenntnis der Genotypen beider Partner aus rechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist.

Daher wenden verantwortliche Zuchtverbände schon seit vielen Jahrzehnten Regeln an, um eine gesunde Zucht mit Merle-Hunden zu ermöglichen. Diese Regeln fanden sich schon vor der Möglichkeit der Genotypisierung des M-Lokus in den Zuchtbestimmungen der verantwortlichen Zuchtverbände und werden bis heute immer wieder angepasst.
Die Regeln richten sich dabei heute nach den sieben bekannten Varianten der Merle-Allele (m, Mc, Mc+, Ma, Ma+, M und Mh) und deren möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Ganz grundsätzlich erfolgt somit eine Risikoeinordnung anhand aller möglichen Genotypen nach aktuellem wissenschaftlichem Stand (siehe Tabelle) und eine Zuchtreglementierung solcher Hunde, bei deren Verpaarung ein Genotyp mit gesundheitlichem Risiko auftreten könnte. Dies ist essentiell für eine sichere Zucht und wird vergleichbar auch für andere genetische Prädispositionen angewendet.


FAZIT: Zielgerichtete Regeln in der Zucht in Kombination mit dem genetischen Test des M-Lokus ermöglichen eine gesunde und nach allen Maßstäben risikofreie Zucht der Fellfarbe Merle.

Ein zusätzlicher Vermerk muss in diesem Zusammenhang noch ergänzt werden:
Es ist medizinisch nicht notwendig die Zucht mit Trägern einer rezessiven Variante für eine gesundheitlich relevante Symptomatik, oder z.B. der dominanten Variante für Merle, komplett zu verbieten. Durch solche Bestimmungen würde man Hunde, aus denen bei korrekter Zuchtplanung auch klinisch gesunde Nachkommen ohne erhöhtes Gesundheitsrisiko entstehen, aus dem Genpool der Zuchtpopulation komplett entfernen. Dies würde unweigerlich zu einer genetischen Verarmung führen, was eine populationsgenetische Sackgasse mit der Gefahr der Begünstigung anderer Erkrankungen darstellt.
Laboklin steht Ihnen in seiner Funktion als diagnostisches Labor mit einer breiten wissenschaftlichen Expertise für alle Ihre Rückfragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, als Tierliebhaberin, Züchterin, Zuchtverbandsverantwortliche, Tierärztin, Amtsveterinärin, Juristin oder in sonstiger Funktion.

Ihr Labogen-Expertenteam


.. aber die sind doch alle krank hat Martin Rütter gesagt.

In seiner Sendung "Martin Rütter - Die Welpen kommen" vom 10. Januar 2021 hat Martin Rütter blue merle Collie Rüden "Einstein" zum Anlass genommen, die Farbe blue merle zu kritisieren. Es fielen leider pauschal Aussagen wie "diese Farbe bringt eine Reihe genetischer Erkrankungen mit".

Wir möchten einmal erklären, wie sich das blue merle bei der Rasse Collie Langhaar auswirkt. Denn wenn man mit dem Merle Gen falsch züchtet, dann hat der Herr Rütter recht und es kann genetische Fehler mit sich bringen. Der VDH und auch CfbrH hat die Zuchtbedinungen vom blue merle Collie aber klar definiert.

Ein Collie Langhaar in dem Farbschlag Bluemerle, welcher nach der Vorgabe eines VDH zuchtbuchführendes Vereines gezüchtet wurde, weist das blue merle Gen in heterozygoter (=mischergbig) Form auf. Heterozygot bedeutet, dass der Hund zwei verschiedene Erbanlagen hat = 1x  merle Gen + 1x nicht merle Gen.

Eine Verpaarung in homozytogener (=reinergbig) ist von der Zuchtordnung her ausgeschlossen und wird auch nicht gestattet. Bei einer homozytogenen Verpaarung weist der Hund zwei mal die gleiche Erbanlage auf. In diesem Fall wären beide Genstränge für die Farbe merle. Hunde, welche ein homozytogenes Merle Gen aufweisen leiden häufig an Blind - und / oder Taubheit. Diese Art von Zucht fällt unter die Qualzucht.

Bei Collie Langhaar darf der Blue Merle ausschließlich mit der Farbe Tricolour verpaart werden, da auch der Sable das merle Gen versteckt tragen könnte. Ein blue merle farbender Collie aus einer VDH Zuchtbuchstätte ist somit immer heterozytogen und weist somit keine gesundheitlichen Einschränkungen auf.

Weitere Informationen zum Erbgang vom blue merle Gen finden Sie auch hier: Quelle Veveto